Naturschutz im DAV

Für die Vereinbarkeit von Bergsport und Natur

Als einer der größten Vereine Deutschlands setzt sich der DAV für den Naturschutz und die Vereinbarkeit von Bergsport und Natur ein. Schon mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie diese Zielsetzung. Wir als Sektion bieten natürlich auch ein Forum, um sich für den Naturschutz in diesen Bereichen einzusetzen.

Was bedeutet Naturschutz für uns?

Unsere Aktivitäten üben wir zum größten Teil in und mit der Natur aus. Wir brauchen die Natur – eine möglichst intakte Natur – für unsere Erlebniswelt. Damit sind wir Beides: Naturnutzer und Naturschützer!

Es ist deshalb konsequent, dass neben der Förderung des Bergsteigens auch das Eintreten für die Belange des Naturschutzes satzungsgemäßes Ziel des DAV ist. Auch in verschiedenen Grundsatzprogrammen und in seinem Leitbild verpflichtet sich der DAV zum Einsatz für die nachhaltige Sicherung aller Lebensgrundlagen.

Allgemeine naturschutzrelevante Punkte


1. Bouldern:


Don`t leave footsteps! Verärgert Grundbesitzer, Jäger, Förster oder Naturschützer nicht durch auffällige Putzaktionen, riesige Namensaufschriften oder leuchtende Chalkmarks, sonst findet ihr euren Spitzenboulder vielleicht schon bald hinter Zaun wieder.


 

2. Parken:


 Bauern, Jäger und sonstige, die nicht zu ihren Besitztümern fahren können, weil Autos von Kletterern die Wege versperren, bauen Hass auf. Das muss nicht sein! Im Zweifelsfall besser den Kreislauf in Schwung bringen und ein paar Meter zu Fuß laufen! Zum Beispiel an der Hetzendorfer Wand, Stadelhofener Wände und Steinfelder Wand.


 

3. Umlenken:


Das Material der Bühlerhaken ist nicht für ständiges Topropen und Ablassen (wie z.B. bei Kletterkursen) geschaffen. Der Haken wird immer dünner und zum Sicherheitsrisiko (Beispiele sieht man an der Maximilianswand). Also, wenn keine Umlenkvorrichtung vorhanden ist: Karabiner in den Haken und im Karabiner umlenken!

 

Kletterkonzeptionen

Jetzt auch ein Kletterkonzept für das Fichtelgebirge

Nach verschiedenen Bereichen in der Fränkischen Schweiz gibt es nun auch ein Kletterkonzept für das Fichtelgebirge. Erarbeitet wurde es während der vergangenen Jahre wiederum von den örtlichen DAVSektionen, der IG Klettern, den Naturschutzbehörden und den Naturschutzverbänden. Die damalige Bayerische Staatsforstverwaltung wurde als Eigentümer vieler Felsen beteiligt. Das Konzept liegt in gedruckter Form vor. Zwei Exemplare stehen in der Ausleihe der Sektion zur Ansicht. Draußen in der Natur sind die neuen Regelungen allerdings noch nicht kenntlich gemacht. Das wird früher oder später nachgeholt.


Welche Neuigkeiten bringt das Konzept?

Zusätzlich zu den Felsen, wo bisher schon Kletterverbot bestand, darf ab jetzt an folgenden Felsen nicht geklettert werden (Zone 1): Amboss, Vierter Bruder und alle Felsen, an denen es bisher keine Kletterrouten gab. Der Grund dafür ist der Schutz von seltenen Pflanzen- und Tierarten. Im Gegenzug gibt es aber auch Verbesserungen für den KlettersPort: Alle Routen, die seit L973 im Bereich des Rudolfsteines verbotenerweise erschlossen wurden, werden nachträglich genehmigt. In Zukunft darf dort auch ohne vorherige Antragstellung (war bisher vorgesch rieben' auch wenn sich niemand daran gehalten hat!) geklettert werden. An der Südseite des Waldstein dürfen bereits bestehende Routen wieder beklettert werden (Zone 2). An der Nordseite bleibt das Kletterverbot bestehen. Am Nußhardt darf im Bereich der Nußhardtstube und der Besteigungsanlage wieder gebouldert werden (Zone 2). Der Rest des Nußhardts bleibt aber Zone 1. Alle anderen Felsen wurden differenziert zoniert. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen die bisher bestehenden Routen auch in Zukunft beklettert werden. Wegen seltener Flechten und Moose musste auch das Bouldern geregelt werden. An den meisten Felsen ist es erlaubt, wenn der Boulderappell eingehalten wird. An einigen wenigen, wie z.B. dem Großen und dem Kleinen Labyrinth, ist es aber verboten. Einzelheiten dazu bitte im Konzept nachlesen!

Und bitte nicht vergessen:

Wir sind nur Gäste in der Natur! Gern gesehene Gäste sind wir nur, wenn wir draußen keine unliebsamen Spuren hinterlassen.

Kletterkonzept, Erstbegeherappell und Boulderappell beachten! Keinen Müll zurücklassen!

Auch keine Zigarettenkippen! Magnesium vom Fels abbürsten! Keinen Lärm machen! Hunde an die Leine nehmen!

Auf keinen Fall vergessen, nach dem Klettern im nächstgelegenen Wirtshaus einzukehren. Das ist unumgängliche Lobbyarbeit! Ansonsten auch bitte den Spass beim Klettern nicht außer Acht lassen!

Euer Naturschutzreferent Dirk Lüder

Felssperrungen

 

Kompromiß an den Aalkorber Wänden und der Heldwand

Geänderte Regelung zur temporären Sperrung wegen Vogelbrut

Seit etlichen Jahren haben sich im Bereich des fränkischen Jura die temporären Sperrungen von Felsen mit Brutplätzen bedrohter Vogelarten bewährt. Ihr großer Vorteil ist die zeitliche und räumliche Flexibilität. Wird an einem Felsen nicht gebrütet oder die Brut vorzeitig beendet oder abgebrochen, so wird auch die Sperrung vorzeitig aufgehoben. Wird ein neuer Brutplatz entdeckt, wird dieser Fels umgehend gesperrt. Diese Sperrungen basieren auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den Naturschutzbehörden und den Kletterverbänden und wurden bisher weitestgehend eingehalten. Auch der Landesbund für Vogelschutz (LBV) lobt diese Art der Sperrungen.

Im Jahr 2010 mißachtete ein Kletterer aus dem südlichen Bayern die temporäre Sperrung des Geckofelsens (Aalkorber Wände). Darüber hinaus zeigte er sich auch noch uneinsichtig, als er vom Wanderfalkenbetreuer aus Forchheim auf die Sperrung hingewiesen wurde. Auf der rechtlichen Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes wurde er vom Landratsamt (LRA) Bayreuth mit einem Bußgeld belegt. Trotz dieses "Erfolgs" war dem Juristen des LRA die entsprechende Formulierung des BNatSchG für diesen Fall zu unkonkret. Er befürchtete, daß eine Klage gegen diesen oder folgende Bußgeldbescheide eventuell Erfolg haben könnte. Auch an der Heldwand gab es in dem Jahr Meldungen - allerdings unbestätigte - über Klettern während der temporären Sperrung.

Daraufhin plante das LRA eine Rechtsverordnung mit einem festgelegten Sperrungszeitraum vom 01.01. bis zum 15.07. jeden Jahres für die Heldwand und den gesamten Bereich der Aalkorber Wände, einschließlich "Freudenhaus" zu erlaßen, um in Zukunft eine gerichtsfeste Rechtsgrundlage zu haben. Das wäre das genaue Gegenteil der bisherigen flexiblen Reglung gewesen. Die Felsen wären auch ohne Brut für den gesamten Zeitraum gesperrt geblieben.

Als ich von der Absicht des LRA erfuhr, nahm ich als Felsbetreuer der DAV-Sektion Bayreuth Gespräche mit dem LRA auf. Mein Vorschlag war, weiterhin bei der freiwilligen Vereinbarung zu bleiben und deren Vorteile zu nutzen, aber die Beschilderung der Felsen zu verbeßern. Immerhin hatte es an den Aalkorber Wänden in den vergangenen Jahren nur einen dokumentierten Verstoß gegeben.

Nach zwei Gesprächen im LRA, einem Ortstermin, zahlreichen Emails und Telefonaten und unter Beteiligung des DAV-Dachverbands in München sowie der IG-Klettern kam es zu folgendem Kompromiß:
Das LRA hat am 15.08.2011 eine Allgemeinverfügung zur "Beschränkung der Erholung in der freien Natur …" erlaßen. Die temporäre Sperrung an den Aalkorber Wänden dauert in Zukunft grundsätzlich vom 01.01. bis einschließlich 15.07. jeden Jahres und umfaßt i.d.R. den oberen und unteren Geckofels und die beiden Maßive (Routen "Bondage" bis "Rote Pumps") rechts davon. Die Hauptwand "Freudenhaus" bleibt i.d.R. bekletterbar. Die Heldwand ist in Zukunft ebenfalls auf der Grundlage dieser Allgemeinverfügung temporär gesperrt. Sofern jeweils bis Ende April keine Anhaltspunkte für eine beginnende Brut vorliegen oder die Brut scheitert und eine Folgebrut nicht zu erwarten ist, wird die Allgemeinverfügung i.d.R. jeweils Anfang Mai teilweise oder vollständig außer Kraft gesetzt. Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden.

Eine Allgemeinverfügung ist immerhin noch etwas flexibler als eine Verordnung, weil das LRA sie relativ unkompliziert außer Kraft setzen kann. Es dürfte klar sein, daß die Sperrungen an diesen beiden Wänden verschärft werden, wenn es zu Verstößen kommt. Umgekehrt besteht die Hoffnung, daß wir nach einigen Jahren ohne Verstöße zur alten freiwilligen Lösung zurückkehren können.

Die Felsen wurden am 29.12.2011 gemäß der neuen Regelung beschildert und mit Traßierband abgesperrt.

Dirk Lüder, Naturschutzreferent der DAV-Sektion Bayreuth

 

Ohne Auto

 

Ohne Auto in die Fränkische?
Zum Klettern und / oder Wandern mit der Bahn

Egal, ob euer fahrbarer Untersatz streikt, der Führerschein weg ist oder ob Ihr Umweltbewusstsein demonstrieren wollt: Mal ohne Auto ins Grüne, das kann neue Erlebniswerte bieten!

Leider haben die Blechlawinen von PS-geschwängerten Karossen auch die öffentlichen Verkehrsmittel weitgehend von der Fläche, sprich: aus der Fränkischen Schweiz vertrieben. Eine Ausnahme ist das Pegnitztal, wo Bahnlinie und Kletter- und Wandermöglichkeiten in einer umwerfenden landschaftlichen Szenerie sehr nah beieinander liegen. Ausgehend von den Bahnhaltestellen in Pegnitz, Neuhaus, Velden, Vorra und Hersbruck kann sich jeder seine Traumtour zusammenstellen. Im folgenden gebe ich einige Tipps zu Kletter- und Wanderzielen:

1. Klettern

a) Ausgangspunkt Bahnhof Pegnitz: Wachbergfels
Ein ideales Ziel für warme Tage und fortgeschrittene Kletterer. Für die 2,5 km vom Bahnhof bis zum Fels evtl. das Bike mitnehmen und nach dem Klettern das Freibad in Pegnitz nicht vergessen!

b) Ausgangspunkt Bahnhof Neuhaus: Sulzfelsgebiet, Katzenlöcher
Die Felsen (Stefansturm, Vödereuther Wände) sind nordseitig exponiert und bieten Routen überwiegend im 6. und 7. Grad. Sie sind knapp 2 km vom Bahnhof entfernt. Ganz in der Nähe befinden sich die Felsen der Katzenlöcher, an denen man ebenfalls schattig und sogar schon ab dem 5. Grad klettern kann.

Von Neuhaus ebenso (mit Fahrrad) leicht erreichbar: Die Maximilianswand und – bei kühlerem Wetter – der Rabenfels und der Weißenstein.

c) Ausgangspunkt Bahnhof Velden: Veldener Wand (auch: Neuensorger Wand)
Gerade mal 100 m vom Bahnhof entfernt sind hier 15 Touren zwischen dem 6. und 9. Schwierigkeitsgrad geboten. Weitere Ziele in der Nähe: Die Felsen rings um den Roten Fels (ca. 3 km vom Bahnhof).

d) Ausgangspunkt Bahnhof Vorra: Kleine und Große Wacht
An den beiden Westwänden kommt jeder auf seine Kosten: 30 Routen zwischen 3 und 9 gleich oberhalb vom Bahnhof am Hang.


 

2. Wandern

Ausgangspunkt Bahnhof Neuhaus
Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (Rothenburgerstr. 9, 90443 Nürnberg) empfiehlt in einem Faltblatt - sehr ausführlich beschrieben - eine Wanderung über die Distler- und die Mysteriengrotte, das Forsthaus Rinnenbrunn zur Bismarckgrotte. Vorbei an der Hainkirche, den Katzenlöchern und der Petershöhle geht es dann nach ca. 15 km zum Ziel, dem Bahnhof in Velden.
Ebenfalls in dem Faltblatt wird eine weitere, ca. 4 km lange Wanderung im Westen zwischen Neuhaus und Velden beschrieben.

Bahnfahrzeiten und Preise
Der Pendolino fährt im Stundentakt, Fahrzeit Bayreuth bis Neuhaus/Pegnitz ca. 30 Minuten. Zurück geht es auch abends noch stündlich.
Die Einzelfahrt von Bayreuth nach Neuhaus und zurück (2. Klasse) kostet ohne Sondertarife ca. 13.- Euro. Fahrräder können mitgenommen werden, "soweit Platz vorhanden". Der Spaß kostet allerdings auch wieder einige Euro. Ein Tipp für Sparsame: Ein nicht allzu wertvolles Fahrrad am Wunschbahnhof deponieren und von dort aus öfter nutzen!/p>

Die aktuellen Preise, Sondertarife und Fahrzeiten vorsichtshalber bei der Bahn abfragen
(Bahnhof oder Internet:
www.bahn.de)!

 

Wanderfalken

 

Uhu- und Wanderfalkenschutz

In schöner Regelmäßigkeit verzichten wir Kletterer an bestimmten Felsen in der ersten Jahreshälfte zugunsten von Wanderfalken- und Uhubruten auf das Klettern. Wie steht es also um diese beiden Arten, bzw. um ihre Populationen?

Beim Uhu hat es im Jahr 2003 im Bereich des Naturparkes Fränkische Schweiz einige, allerdings relativ wenige Bruterfolge gegeben. Überhaupt sind beim Uhu in den zurückliegenden Jahren die Bestandszahlen in unserem Bereich offenbar stetig gesunken. Die Ursachen dafür sind nicht eindeutig festzumachen. Mögliche Ursachen sind Nahrungsknappheit, illegale Verfolgung und Verluste durch Straßenverkehr, Leitungsanflug oder Stromschlag.

„Dem Uhu“ geht es also eindeutig schlecht. Ruhe während der Brutzeit ist ein Mosaiksteinchen, das wir Kletterer zum Uhuschutz beitragen können.

Zur Situation beim Wanderfalken hat Herr Helmut Beran vom Landesbund für Vogelschutz im Halbjahresprogramm 1/2004 des Vereins einen ausführlichen Artikel geschrieben, den wir im Folgenden mit seiner Genehmigung wiedergeben:


 

Bericht aus dem Arbeitskreis Wanderfalkenschutz

Das Jahr 2003 war aus Sicht des Wanderfalkenschutzes ein besonders erfolgreiches Jahr. Bayernweit konnten außerhalb der Alpen 89 Brutpaare (eine Zunahme von 24% gegenüber 2002) und 153 flügge Jungvögel (eine Zunahme von 32% gegenüber 2002) verzeichnet werden. Erheblichen Anteil an der bayernweiten Bestandszunahme 2003 hatte die positive Entwicklung im Bereich der Nördlichen Frankenalb, wo sich die Brutpaarzahlen gegenüber 2002 nahezu verdoppelt haben. 2003 konnten 19 Brutpaare in Oberfranken gezählt werden, davon brüteten 12 Paare im Bereich des Naturparks Fränkische Schweiz / Veldensteiner Forst. Der Schwerpunkt der Verbreitung liegt in den Landkreisen Forchheim und Bayreuth, aber auch in den Landkreisen Bamberg, Lichtenfels, Kulmbach, Kronach und Wunsiedel brüteten Wanderfalken erfolgreich. Bemerkenswert sind die Vorkommen von 2 Brutpaaren im Stadtgebiet von Bamberg. Möglicherweise brütete 2003 noch ein weiteres Paar im südlichen Landkreis von Bayreuth. Hinweise auf dieses Vorkommen erhielten wir erst im Sommer 2003. Unmittelbar angrenzend an Oberfranken brüten Wanderfalken auch im Bereich der Hersbrucker Schweiz und im Stadtgebiet von Nürnberg und Erlangen.

Die Bestände des Wanderfalken sind in Deutschland und in Bayern in den 60er und 70er Jahren völlig eingebrochen. Man schätzte den Bestand 1970 in den Alpen auf rund 20 Paare, außerhalb der Alpen hatten lediglich noch 2 Paare in Unterfranken überlebt. In der Fränkischen Schweiz war der Wanderfalke seit Anfang der 70er Jahre verschwunden. Hauptursache für den Rückgang des Wanderfalken war der Einsatz des DDT in der Landwirtschaft (Pesticide Crash). Daneben spielte auch der Faktor illegale Aushorstung ein wichtige Rolle. Aufgrund des Anwendungsverbotes des DDT sowie des umfassenden Schutzes der Brutplätze konnte sich der Wanderfalkenbestand in Deutschland und auch in Bayern wieder erholen. 1982 beauftragte das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU) den LBV mit dem Aufbau eines landesweiten Artenhilfsprogramms für den Wanderfalken. Dieses sollte die oft unzureichend abgestimmten Einzelmaßnahmen bündeln und damit einen möglichst effizienten Schutz des Wanderfalken sicher stellen. Im Rahmen des Artenhilfsprogramms wurden für gefährdete Horste konkrete Schutzmaßnahmen veranlasst. Diese reichen von zeitweiligen Felssperrungen für Kletterer oder der Verlegung von Wanderwegen über die Dauerbewachung besonders exponierter Bruten während der gesamten Brutzeit.

Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre waren erste Brutversuche auch im Bereich der Fränkischen Schweiz zu beobachten. Die ersten Brutplätze wurden damals rund um die Uhr bewacht, um mögliche Störungen durch Kletterer oder Wanderer sowie Aushorstungen zu vermeiden. Inzwischen hat sich der Bestand im Bereich der nördlichen Frankenalb sehr gut erholt, so dass lediglich eine Bewachung bzw. Kontrolle von exponierten und gefährdeten Brutplätzen erforderlich ist. Wie wichtig jedoch eine Kontrolle von Brutplätzen sein kann, zeigte der Abschuss eines Wanderfalkenweibchens 2002 im südlichen Landkreis von Bayreuth. Der Vogel wurde unmittelbar in der Nähe der Brutnische geschossen, trotz einer Anzeige und einem großen Medienecho konnte der Täter bis heute nicht ermittelt werden. Unter dem Eindruck des Abschusses eines Wanderfalken erscheint das ungeklärte Verschwinden von Wanderfalken in früheren Jahren im Bereich der Fränkischen Schweiz in einem anderen Licht. Die illegale Verfolgung von Greifvögeln stellt auch heute noch ein großes Problem im Artenschutz dar.

2002 wurde auch im Bayerischen Wald ein Wanderfalke am Brutplatz abgeschossen. Daneben werden regelmäßig Wanderfalken durch mit E 605 präparierte Tauben vergiftet. Die bekannt gewordenen Fälle sind Zufallsfunde und stellen sicher nur die Spitze eines Eisberges dar. Diese Beispiele zeigen, dass trotz der positiven Bestandsentwicklung der letzten Jahre noch keine Entwarnung gegeben werden kann.

PS: Wer bei der Wanderfalkenbewachung mitmachen möchte, findet Informationen unter: http://www.alpenverein.de/dav-services/panorama-magazin/wanderfalkenbeobachtung_aid_13002.html

 

Veranstaltungen

Waldführung

 

Forstwirtschaft und Naturschutz – wie lässt sich das vereinbaren?

 

Termin:                       Sonntag, den 25.10.2015

Treffpunkt:                 Am Parkplatz „Teufelsloch“ (siehe Lageplan unten) um 10:00 Uhr

Zufahrt:                      Von Oberwaiz (bei Eckersdorf) Richtung „Waldhütte“ fahren. Nach gut

                                   1.000 m und direkt nach einer Brücke ist der Parkplatz „Teufelsloch“

Dauer der Führung:    Ca. 2 bis 2,5 Stunden

Strecke:                      Durch das Naturschutzgebiet Teufelsloch zum Naturwaldreservat

Geißmann

Voraussetzungen:       Teilweise schmale Wanderwege und Pfade. Trittsicherheit erforderlich.

                                   Die Wanderung findet bei jedem Wetter statt.

Durchführung:            Dirk Lüder, Naturschutzreferent der DAV-Sektion Bayreuth

Anmeldung:               Bis 12.10.2015 bei Dirk Lüder

                                               dirk.lueder (at) alpenverein-bayreuth.de

                                               tagsüber dienstlich:    0921/591-434

                                               privat:                         0921/1512085

Teilnahmegebühr:       Keine

Einkehren:                  Im Anschluss an die Führung

 

Ihr Ansprechpartner für den Naturschutz

Naturschutzreferent Dirk Lüder

Naturschutzreferent

Dirk Lüder

+49 (0) 921   1512085

dirk.lueder (at) alpenverein-bayreuth.de

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