Begegnungen der unangenehmen Art
Vom Umgang mit Jägern und Jagdpächtern
Ein Schriftwechsel aus dem täglichen Leben:
An: dirk.lueder Betreff: Kl. Wasserstein
Hallo Dirk,
beim Langlaufen im Winter
habe ich mir ein Zonierungskonzept in Betzenstein gekauft, auf dem der Kleine
Wasserstein mit Zone 2 eingetragen ist. Am Wochenende war ich dort zum Klettern
und es gab einen Aufstand vom Jagdpächter oder Förster, dass hier Klettern
verboten sei und er uns anzeigt.
Stefan hat mir geraten bei Dir nachzufragen, da Du hier zuständig wärst und genau Bescheid weißt.
Hoffe es geht Dir gut und bin gespannt auf Deine Antwort./p>
Viele liebe Grüße
Monika, 19. Mai 2003
Hallo Monika,
hier nun meine Antwort:
Ich habe das dortige Konzept nicht in meinem Besitz, aber wenn Du sagst, der Kl.
Wasserstein ist Zone 2, dann wird das stimmen. Demnach darf dort auf bestehenden
Routen geklettert werden. Du hast dort Dein Betretungsrecht nach Art. 141 der
Bayerischen Verfassung ausgeübt und auch das Kletterkonzept beachtet. Du hast
Dich also offenbar völlig korrekt verhalten.
Jetzt zur Gegenpartei:
Meist sind es Jagdpächter, die anmaßend und selbstherrlich (manchmal auch
beleidigend) auftreten. Diesen Jagdpächtern steht dort das gleiche
Betretungsrecht wie Dir und jedermann zu und zusätzlich das Jagdrecht, also das
Recht freilebendes Wild zu jagen und es sich anzueignen - mehr nicht. Selbst der
Eigentümer der Grundstücke dürfte Dir nicht ohne Weiteres das Betreten
verbieten. Dieser "Herrscher des Waldes" hat sich also überhaupt nicht korrekt
verhalten.
Wie soll man sich als
Kletterer in so einem Fall nun verhalten? Im Prinzip so, wie wenn Dich jemand
vor der Disco oder der Uni anpöbelt:
-
Natürlich erst mal zuhören und argumentieren. Vielleicht gibt es ja spezielle
Gründe dort zeitweise auf das Klettern zu verzichten (Vogelbrut, o.ä.).
- Wenn das nicht hilft: Ignorieren.
-
Wenn er dann beleidigend oder bedrohlich wird, entweder gehen oder (Ich
persönlich bin inzwischen soweit) den Namen erfragen, alles notieren und wegen
Nötigung oder Beleidigung anzeigen (Da sollte man aber mehr Zeugen dabei haben
als er).
-
Man könnte das Ganze auch im dortigen Wirtshaus, im dortigen Rathaus oder der
Presse erzählen. Viele Gemeinden in der Fränkischen sind auf den
Fremdenverkehr angewiesen und stehen auch Kletterern gastfreundlich gegenüber.
Als Spezialfall so einer
Begegnung könnte ein Jagdpächter oder Jäger kundtun, dass er
Jagdschutzberechtigter oder Jagdaufseher ist. Das braucht einen Kletterer im
Normalfall nicht nervös zu machen. Ein Jagdschutzberechtigter darf Personen zur
Feststellung ihrer Personalien nämlich nur dann anhalten, wenn sie unberechtigt
jagen oder jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln.
Unter bestimmten
Voraussetzungen kann ein von der Jagdbehörde bestätigter Jagdaufseher (muss
einen Ausweis dabei haben!) Aufgaben und Befugnisse der Naturschutzwacht haben.
So einer darf auch Verstöße gegen das Naturschutzgesetz verhüten – aber das
kommt doch bei Kletterern nicht vor, oder?
Viele Grüße!
Dirk
|