Begegnungen der unangenehmen Art
Vom Umgang mit Jägern und Jagdpächtern

Ein Schriftwechsel aus dem täglichen Leben:

An: dirk.lueder
Betreff: Kl. Wasserstein

Hallo Dirk,

beim Langlaufen im Winter habe ich mir ein Zonierungskonzept in Betzenstein gekauft, auf dem der Kleine Wasserstein mit Zone 2 eingetragen ist. Am Wochenende war ich dort zum Klettern und es gab einen Aufstand vom Jagdpächter oder Förster, dass hier Klettern verboten sei und er uns anzeigt.

Stefan hat mir geraten bei Dir nachzufragen, da Du hier zuständig wärst und genau Bescheid weißt.

Hoffe es geht Dir gut und bin gespannt auf Deine Antwort./p>

Viele liebe Grüße

Monika, 19. Mai 2003


Hallo Monika,

hier nun meine Antwort: Ich habe das dortige Konzept nicht in meinem Besitz, aber wenn Du sagst, der Kl. Wasserstein ist Zone 2, dann wird das stimmen. Demnach darf dort auf bestehenden Routen geklettert werden. Du hast dort Dein Betretungsrecht nach Art. 141 der Bayerischen Verfassung ausgeübt und auch das Kletterkonzept beachtet. Du hast Dich also offenbar völlig korrekt verhalten.

Jetzt zur Gegenpartei: Meist sind es Jagdpächter, die anmaßend und selbstherrlich (manchmal auch beleidigend) auftreten. Diesen Jagdpächtern steht dort das gleiche Betretungsrecht wie Dir und jedermann zu und zusätzlich das Jagdrecht, also das Recht freilebendes Wild zu jagen und es sich anzueignen - mehr nicht. Selbst der Eigentümer der Grundstücke dürfte Dir nicht ohne Weiteres das Betreten verbieten. Dieser "Herrscher des Waldes" hat sich also überhaupt nicht korrekt verhalten.

Wie soll man sich als Kletterer in so einem Fall nun verhalten? Im Prinzip so, wie wenn Dich jemand vor der Disco oder der Uni anpöbelt:

  1. Natürlich erst mal zuhören und argumentieren. Vielleicht gibt es ja spezielle Gründe dort zeitweise auf das Klettern zu verzichten (Vogelbrut, o.ä.).
  2. Wenn das nicht hilft: Ignorieren.
  3. Wenn er dann beleidigend oder bedrohlich wird, entweder gehen oder (Ich persönlich bin inzwischen soweit) den Namen erfragen, alles notieren und wegen Nötigung oder Beleidigung anzeigen (Da sollte man aber mehr Zeugen dabei haben als er).
  4. Man könnte das Ganze auch im dortigen Wirtshaus, im dortigen Rathaus oder der Presse erzählen. Viele Gemeinden in der Fränkischen sind auf den Fremdenverkehr angewiesen und stehen auch Kletterern gastfreundlich gegenüber.

Als Spezialfall so einer Begegnung könnte ein Jagdpächter oder Jäger kundtun, dass er Jagdschutzberechtigter oder Jagdaufseher ist. Das braucht einen Kletterer im Normalfall nicht nervös zu machen. Ein Jagdschutzberechtigter darf Personen zur Feststellung ihrer Personalien nämlich nur dann anhalten, wenn sie unberechtigt jagen oder jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein von der Jagdbehörde bestätigter Jagdaufseher (muss einen Ausweis dabei haben!) Aufgaben und Befugnisse der Naturschutzwacht haben. So einer darf auch Verstöße gegen das Naturschutzgesetz verhüten – aber das kommt doch bei Kletterern nicht vor, oder?

Viele Grüße!

Dirk

 
Deutscher Alpenverein e.V. - Sektion Bayreuth
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